Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB


Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
 
§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit Unternehmern, jur. Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Individuell vertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§ 2 Vertragsschluss
1. Bestellungen des Käufers aufgrund unverbindlicher Angebote des Verkäufers sind für den Käufer verbindlich, wenn sie schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erklärt werden. Bestellungen gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung.
2.Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden zum Vertrag bedürfen der Schriftform.

§ 3 Lieferung
1. Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn sie sind ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin" im Vertrag vereinbart oder vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden.
2. Die Lieferung durch den Verkäufer steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Der Verkäufer wird dem Käufer unverzüglich Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet. Findet eine Selbstbelieferung nicht statt, gilt der Kaufvertrag als nicht geschlossen. Ein vom Verkäufer übernommenes Beschaffungsrisiko existiert nicht.
3. Der Käufer ist im Falle eines vom Verkäufer zu vertretenden Lieferverzuges zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindestens 2 Wochen fruchtlos verstrichen ist. Schadensersatzansprüche richten sich in solchen Fällen nach § 7 dieser Bedingungen.
4. Liefer- und Leistungsverzögerungen oder die Unmöglichkeit der Lieferung aufgrund von Naturereignissen, Wetterkatastrophen, Hagel, Frostschäden oder durch höhere Gewalt und Ereignisse wie Streiks, Aussperrung, Unruhen, behördliche Anordnungen, Materialausfall, Betriebsstörung, Störung der Verkehrswege, Feuer, Explosion, Verzögerungen oder Ausfall bei der Anlieferung von Energie usw. hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder ganz bzw. wegen des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht für den Fall, dass der Verkäufer das Hindernis schuldhaft zu vertreten hat.
5. Soweit der Verkäufer den Liefergegenstand selbst zum Käufer transportiert, geht die Gefahr mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Käufer über. Erklärt der Käufer, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen oder unterbleibt die Annahme aus einem sonstigen vom Käufer zu vertretenden Umstand, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Weigerung bzw. im Zeitpunkt des Eintritts des Umstandes auf den Käufer über.
6. Im Übriges geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung den Auslieferungsort des Verkäufers verlassen hat.
7. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert oder ohne Verschulden des Käufers unmöglich, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

§ 4 Preise
1. Preisänderungen durch den Verkäufer sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als zwei Monate liegen. Erhöhen sich danach biszur Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist der Verkäufer berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Käufer ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenserhaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung wesentlich übersteigt.
2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, VOB Lager Ravensburg einschließlich normaler Verpackung. Die Preise verstehen sich stets zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

§ 5 Zahlungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
1. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis beim Empfang der Ware ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
2. Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Der Kunde ist zur Ausübung eines zurückbehaitungsrechts wegen anderer Ansprüche als solcher auf Nacherfüllung nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Das Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen eines Anspruchs auf Nacherfüllung ist auf den einfachen Wert der Nacherfüllung begrenzt.
 
§ 6 Eigentumsvorbehalt.       
1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung vom Verkäufer bezieht, behält sich der Verkäufer das Eigentum vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind.
2. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und so lange er nicht in Verzug ist, veräußern. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden zusammen mit sämtlichen Sicherheiten, die der Käufer für die Forderung erwirbt, bereits jetzt vom Käufer an den Verkäufer abgetreten. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht vom Verkäufer gelieferten Waren veräußert, so wird dem Verkäufer die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verkauften Waren abgetreten.
3. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht dem Verkäufer das Miteigentum anteilig an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer dem Verkäufer bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswerts der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für den Verkäufer.
4. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt.
5. Von einer Pfändung oder einer sonstigen Beeinträchtigung durch Dritte hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu unterrichten.

§ 7 Gewährleistung
1. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel der Kaufsache oder offensichtliche Falschlieferungen sind vom Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen, beginnend ab dem Erhalt der Kaufsache, schriftlich zu rügen.
2. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, ist er verpflichtet, dem Verkäufer die beanstandete Ware oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen.
4. Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu informieren.
5. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt.
6. Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme durch den Verbraucher berechtigt war und nur im gesetzlichen Umfang. Nicht dagegen für nicht mit dem Verkäufer abgestimmte Kulanzregelungen.
7. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend Schadenersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und auch unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.
8. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

§ 8 Datenspeicherung
Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes verarbeitet.


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§ 9 Gerichtsstand, Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergehende Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an dessen Sitz zu verklagen.

§ 10 Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
 


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